Rechtsprechung
BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Viareggio" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anmeldung der Marke "Viareggio" für Waren der Klasse 20 (Möbel, Gartenmöbel, Campingmöbel usw.); Eignung einer Ortsangabe zur Beschreibung der geographischen Herkunft von Waren und Dienstleistungen
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Viareggio" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Viareggio" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08
Vierlinden
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Die danach verbleibende theoretische Möglichkeit der zukünftigen Ansiedlung solcher Betriebe an diesem Ort reiche für die Zurückweisung der Anmeldung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2009, 994 Vierlinden) nicht aus.Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 Vierlinden).
- BPatG, 11.11.2009 - 29 W (pat) 68/07
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Das Bundespatentgericht habe in seinen Entscheidungen zu den als Marken angemeldeten geografischen Angaben "Halcyon" (PAVIS PROMA, 24 W (pat) 10/08) und "Carcavelos" (PAVIS PROMA, 29 W (pat) 68/07) festgestellt, dass die mangelnde Bekanntheit kleinerer Orte in einem nicht unbeachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht nur für deren Unterscheidungskraft, sondern auch gegen ein Freihaltungsbedürfnis spreche.Gegen die Eignung eines Ortsnamens als beschreibende geographische Herkunftsangabe kann vor allem der Umstand sprechen, dass sich der fragliche Ort weder gegenwärtig als Sitz entsprechender Herstellungs-, Vertriebs- oder Leistungsunternehmen anbietet, noch mit anderen relevanten Anknüpfungspunkten in Zukunft ernsthaft zu rechnen ist, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der geographischen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise völlig unwahrscheinlich ist (EuGH a .a. O. - Chiemsee; EuG PAVIS PROMA T-226/09, Entscheidung vom 08.07.2009 - Alaska; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 68/07, Beschluss vom 11.11.2009 - Carcavelos;… SchweizBG GRUR Int. 2003, 1037, 1038 f. - YUKON).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Zu deren Begründung trägt sie vor, bei der Prüfung, ob eine geografische Bezeichnung als Angabe über die Herkunft von Waren und Dienstleistungen geeignet sei, komme nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 1999, 723 ff., 725 - Chiemsee) vornehmlich dem Verständnis und den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise Bedeutung zu.Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 Vierlinden).
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Bei einer im Verkehr im Wesentlichen unbekannten geografischen Angabe bedürfe es deshalb der Feststellung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Freihaltungsbedürfnisses an dieser Angabe, wobei auch mögliche zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen seien, allerdings nur insoweit, als diese vernünftigerweise zu erwarten seien (BGH GRUR 2003, 882 ff. - Lichtenstein).Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 Vierlinden).
- BPatG, 15.09.2009 - 24 W (pat) 10/08
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Das Bundespatentgericht habe in seinen Entscheidungen zu den als Marken angemeldeten geografischen Angaben "Halcyon" (PAVIS PROMA, 24 W (pat) 10/08) und "Carcavelos" (PAVIS PROMA, 29 W (pat) 68/07) festgestellt, dass die mangelnde Bekanntheit kleinerer Orte in einem nicht unbeachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht nur für deren Unterscheidungskraft, sondern auch gegen ein Freihaltungsbedürfnis spreche. - EuG, 15.10.2003 - T-295/01
Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Bei Namen von Ländern, Regionen, größeren Städten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten besteht eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geographische Herkunftsangaben für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 1994, 905, 907 - Schwarzwald-Sprudel; BPatG GRUR 2000, 149, 150 - WALLIS; EuG GRUR 2004, 148 OLDENBURGER). - BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91
"Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser; …
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Bei Namen von Ländern, Regionen, größeren Städten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten besteht eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geographische Herkunftsangaben für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 1994, 905, 907 - Schwarzwald-Sprudel; BPatG GRUR 2000, 149, 150 - WALLIS; EuG GRUR 2004, 148 OLDENBURGER). - BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99
Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Bei Namen von Ländern, Regionen, größeren Städten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten besteht eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geographische Herkunftsangaben für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 1994, 905, 907 - Schwarzwald-Sprudel; BPatG GRUR 2000, 149, 150 - WALLIS; EuG GRUR 2004, 148 OLDENBURGER). - EuG, 16.09.2013 - T-226/09
British Telecommunications / Kommission
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Gegen die Eignung eines Ortsnamens als beschreibende geographische Herkunftsangabe kann vor allem der Umstand sprechen, dass sich der fragliche Ort weder gegenwärtig als Sitz entsprechender Herstellungs-, Vertriebs- oder Leistungsunternehmen anbietet, noch mit anderen relevanten Anknüpfungspunkten in Zukunft ernsthaft zu rechnen ist, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der geographischen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise völlig unwahrscheinlich ist (EuGH a .a. O. - Chiemsee; EuG PAVIS PROMA T-226/09, Entscheidung vom 08.07.2009 - Alaska; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 68/07, Beschluss vom 11.11.2009 - Carcavelos;… SchweizBG GRUR Int. 2003, 1037, 1038 f. - YUKON). - BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 4/12
Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 ist somit nur überwunden, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (…EuGH a. a. O. - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND). - BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03
Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als …
- BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 517/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Gizeh" - Freihaltungsbedürfnis
- BPatG, 10.05.2006 - 28 W (pat) 279/04
- BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 549/17 Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist zunächst anzumerken, dass den Eintragungen auch eine Reihe von Zurückweisungen von geographischen Herkunftsangaben gegenüberstehen (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 1051 - Cloppenburg, BPatG 25 W (pat) 98/14 - MITO; 28 W (pat) 548/12 - Ranis; 26 W (pat) 4/12 - Viareggio; jeweils veröffentlicht auf der Internetseite des BPatG).